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BGH, 28.10.1954 - 1 StR 808/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 808/52
Auf eine Verletzung des § 55 StPO kam die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 1, 39; BayObLG JZ 1953, 702).Der erkennende Senat sieht keinen Anlaß, von seiner Entscheidung 1 StR 14/51 vom 27. Februar 1951 (= BGHSt 1, 39) abzugehen.
Niemand darf gezwungen werden, gegen sich selbst auszusagen (BGHSt 1, 39).
- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 808/52
Der Beschwerdeführer hat nicht etwa nur flüchtig den Geschlechtsteil des T., berührt, wie er unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 1, 293 geltend macht. - BGH, 29.04.1954 - 3 StR 898/53
Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 808/52
Daß die Bestrafung eines Ehemannes, der seine Ehefrau verkuppelt, aus § 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht gegen Arb 3 Abs. 2 GrundG verstößt, hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (BGHSt 6, 167 f; 1 StR 48/54 vom 29. Juni 1954). - BGH, 29.06.1954 - 1 StR 48/54
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Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 808/52
Daß die Bestrafung eines Ehemannes, der seine Ehefrau verkuppelt, aus § 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht gegen Arb 3 Abs. 2 GrundG verstößt, hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (BGHSt 6, 167 f; 1 StR 48/54 vom 29. Juni 1954).